Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "April 2025"
02.04.2025 um 12:57
Die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist, muss vom Geschädigten versteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Der Bundesfinanzhof hat zudem zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz Stellung genommen. Die Richter entschieden, dass eine steuerfreie Behandlung solcher Zahlungen auch dann möglich bleibt, wenn die Auszahlung erst nach der Beendigung der Altersteilzeit erfolgt. D. h., die Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen scheitert nicht daran, dass der Empfänger zum Zeitpunkt des Zuflusses nicht mehr in Altersteilzeit ist.
Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeisevergütungen beim Betrieb einer steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.
Das Bundesministerium der Finanzen hat bzgl. des Nachweises von Krankheitskosten bei der Einlösung eines sog. E-Rezepts mitgeteilt, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2024 die steuerliche Abziehbarkeit als außergewöhnliche Belastungen bei der Einlösung auch von E-Rezepten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gegeben ist.
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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
Inhaltsübersicht:
Für Einkommensteuerpflichtige
- Erstattung der Einkommensteuer für einen Verdienstausfallschaden muss versteuert werden
- Steuerfreiheit von sog. Altersteilzeit-Aufstockungsbeträgen
- Objektive Feststellungslast für den Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung
- Vorzeitige Auflösung eines Zinsswaps: Zur Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten bei Vermietungseinkünften
- Bildung von Rückstellungen für übernommene Pensionsansprüche für einen neu angestellten Arbeitnehmer
- Einspeisevergütungen beim Betrieb einer steuerfreien Photovoltaikanlage als Betriebsausgabe
- E-Rezept: Nachweispflicht für das steuerliche Absetzen von Krankheitskosten
- Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs für Erhaltungsrücklagen
Für Umsatzsteuerpflichtige
- Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen
Für Gewerbesteuerpflichtige
- Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei „Out of Home“-Werbung
Termine Steuern und Sozialversicherung
April und Mai 2025