<![CDATA[Aktuelles]]> https://www.steuerberater-hofmann.eu/ de Tue, 28 Jan 2025 22:37:39 +0000 https://www.steuerberater-hofmann.eu/templates/basic/images/support/user_icon.png <![CDATA[Aktuelles]]> https://www.steuerberater-hofmann.eu/ <![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "Januar 2025" :: 06.01.2025 17:31]]> Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die großenteils die Steuern betreffen. Viele davon stehen im Jahressteuergesetz 2024, das am 18.10.2024 im Bundestag und am 22.11.2024 im Bundesrat beschlossen wurde.
Aber auch Regelungen aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz treten 2025 in Kraft, soweit nichts anderes genannt, am 01.01.2025 oder ab dem Veranlagungszeitraum 2025.
Lange war unklar, ob das Steuerfortentwicklungsgesetz (Jahressteuergesetz 2024 II) kommt. Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt.
Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf enthält es nur noch die Steuerentlastungen bei den Einkommensteuertarifen 2025 und 2026 und die Kindergelderhöhungen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Bürgerliche Kleidung einer Influencerin - Keine Betriebsausgaben
  • Vom Vermieter für die vorzeitige Aufgabe der Mietwohnung gezahlte Abfindung ist keine steuerbare Leistung

Sonstige

  • Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei

Gesetzgebung

  • Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
  • Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
  • Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
  • Neue Sachbezugswerte ab 01.01.2025
  • Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025
  • Steuerfortentwicklungsgesetz

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
Januar und Februar 2025

 

Gesamte Ausgabe als PDF

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles/neuigkeiten-aus-steuern-recht-wirtschaft-januar-2025 Mon, 06 Jan 2025 17:31:00 +0000 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles/neuigkeiten-aus-steuern-recht-wirtschaft-januar-2025
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "November 2024" :: 04.11.2024 08:56]]> Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z. B. den Einbau eines modernen Heizkessels, kann erst dann gewährt werden, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde. So entschied der Bundesfinanzhof.


Die Frage, ob ein Anspruch auf Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen besteht, beschäftigte das Finanzgericht Düsseldorf. Insbesondere bei Leistung einer nicht durch eine Rechnung angeforderten Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird.


Die zunehmende Verbreitung von Photovoltaikanlagen führt auch zu Fragen an den Bundesfinanzhof. Dieser entschied, dass es sich bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt.


Das Bundesfinanzministerium hat am 15.10.2024 das Schreiben "Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG - Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025" veröffentlicht. Darin erläutert es die zur E-Rechnung getroffenen Regelungen des Wachstumschancengesetzes und geht auf besondere Fragestellungen zur E-Rechnung ein.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen?
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei geleisteter Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird
  • Steuerermäßigung für Erneuerung einer Heizungsanlage nur nach Montage und vollständiger Überweisung des Rechnungsbetrags
  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Tatsächlich benutzte längere Fahrtstrecke als offensichtlich verkehrsgünstigere Fahrstrecke

Für Umsatzsteuerpflichtige

  • Für „Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs kein ermäßigter Umsatzsteuersatz
  • Autohaus in Planungsphase: Kein Vorsteuerabzug für Erwerb eines Supersportwagens als Ausstellungsstück
  • Bei Lieferung von Mieterstrom zum Vorsteuerabzug berechtigt

Schenkungsteuer

  • Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH ohne angemessenen Wertausgleich als freigebige Zuwendung

Grunderwerbsteuer

  • Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer: Einbeziehung der auf verkauftem Waldgrundstück aufstehenden Bäume

Gesetzgebung

  • Referentenentwurf eines E-Fuels-only-Gesetzes
  • Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung
  • Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Verschiebung des Geltungsbeginns um ein Jahr
  • Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zur E-Rechnung veröffentlicht

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
November 2024 und Dezember 2024

 

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Mon, 04 Nov 2024 08:56:00 +0000 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "Oktober 2024" :: 27.09.2024 09:27]]> Das Niedersächsische Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob bei teilentgeltlicher Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust zu versteuern ist.

Mit steuerlichen Verbesserungen will die Bundesregierung im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative die Elektromobilität stärken. Künftig sollen Unternehmen von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge profitieren. Zudem soll der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert werden.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat darüber informiert, dass die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November 2024 zugeteilt werden soll. Sie wird entweder im Wege der Öffentlichen Mitteilung oder über das ELSTER-Benutzerkonto vergeben.

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Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Keine einkommensteuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei unklarer Vertragsgestaltung
  • Steuerberatungskosten sind für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen
  • Kindergeldanspruch bei nachträglich bekannt gewordenem Ausbildungsverhältnis eines volljährigen Kindes - Nichteinlegung eines Einspruchs als grobes Verschulden
  • Teilweise Schenkung einer Immobilie ist kein privates Veräußerungsgeschäft
  • DBA-Schweiz: Grenzgängerregelung bei nicht ganzjähriger Beschäftigung

Für Erbschaftsteuerpflichtige

  • Finanzamt kann Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlung bei nicht ausgeführter Lieferung verlangen

Verfahrensrecht

  • Art und Weise der Aufzeichnungen zur Gewinnermittlung ist eine Tatsache - Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung zulässig

Sonstige

  • Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
  • Förderprogramm „Jung kauft Alt“ für den Kauf von Bestandsimmobilien gestartet
  • Neue Heizungsförderung: Antragstellung für alle möglich
  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

Gesetzgebung

  • Wachstumsinitiative: Signal für klimafreundliche Mobilität
  • Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
Oktober 2024 und November 2024

 

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Fri, 27 Sep 2024 09:27:00 +0100 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "September 2024" :: 29.08.2024 14:21]]> Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 nur der Begriff der „Arbeitsstätte“ und nicht auch der Begriff der „Betriebsstätte“ geändert hat. Damit ist es von der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen abgewichen.

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, wenn ein Freiberufler, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, die Leasingsonderzahlung in einen Zeitraum mit vorübergehend außergewöhnlich hoher beruflicher Nutzung des Pkw verlagert.

Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit, die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers sowie der Vollendung dessen 60. Lebensjahres steht, ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 25.07.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs
(Steuerfortentwicklungsgesetz) veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass der Referentenentwurf des Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 vom 11.07.2024 umbenannt und um Maßnahmen des Wachstumspakets „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ ergänzt wurde.

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Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Begriff „Betriebsstätte“ im aktuellen steuerlichen Reisekostenrecht
  • Freiberufler: Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten
  • Steuerbilanzielle Rückstellung für Altersfreizeit
  • Steuerfreie Zuschläge für Bereitschaftsdienste
  • Bewirtung eigener Arbeitnehmer -
    „Geschäftliche” Veranlassung von Bewirtungskosten?

Für Lohnsteuerpflichtige

  • Weder Umfang ausbezahlter Arbeitslöhne noch Höhe der Lohnsteuer genau feststellbar - Schätzung rechtmäßig

Für Umsatzsteuerpflichtige

  • Keine Steuerbarkeit von Innenleistungen bei Organschaft

Verfahrensrecht

  • Beginn der Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems bleibt im Jahr 2025 bei 5 Prozent

Sozialversicherungsrecht

  • Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen

Gesetzgebung

  • Regierungsentwurf Steuerfortentwicklungsgesetz (ehemals JStG 2024 II) veröffentlicht

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
September 2024 und Oktober 2024

 

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Thu, 29 Aug 2024 14:21:00 +0100 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "August 2024" :: 01.08.2024 14:24]]> Der Bundesfinanzhof entschied, dass Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und Kapitaleinkünften verfassungswidrig sind. Die Regelung stelle eine doppelte Ungleichbehandlung der Steuerzahler dar, die mit dem Gleichheitsgebot nach dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.

Das Niedersächsische Finanzgericht entschied entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten.

Der Bundesfinanzhof hat kürzlich geklärt, ob der Pauschalsteuersatz von 25 % auf solche Veranstaltungen angewendet werden darf, die zwar gesellschaftlichen Charakter haben, aber nicht allen Betriebsangehörigen offensteht.

Der Bundesfinanzminister hatte es angekündigt, aber das Zweite Jahressteuergesetz 2024 kam überraschend. Es soll sich der vielfältigen Herausforderungen annehmen, die mit den im Jahressteuergesetz 2024 enthaltenen Maßnahmen noch nicht bewältigt werden können

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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und Kapitaleinkünften verfassungswidrig
  • „Wasch-Service“-Kosten sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
  • Aufwendungen für eine Feier anlässlich einer Arbeitnehmer-Verabschiedung können im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers sein
  • Pauschalbesteuerung von Veranstaltungen die nicht allen Arbeitnehmer offenstehen

Für Lohnsteuerpflichtige

  • Steuerbegünstigte Zuwendungen an Arbeitnehmer: Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung

Für Körperschaftsteuerpflichtige

  • Verdeckte Gewinnausschüttung: Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Gesetzgebung

  • Zweites Jahressteuergesetz 2024 - Referentenentwurf
  • Neuerungen beim Elterngeld
  • Neuregelungen für den Kleinunternehmer
  • Die E-Rechnung kommt
  • Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: Zeitpunkt unklar
  • Durchschnittssatz für Landwirte sinkt auf 7,8 Prozent
  • Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2025 bei 5 Prozent

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
August 2024 und September 2024

 

Gesamte Ausgabe als PDF

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Thu, 01 Aug 2024 14:24:00 +0100 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles