Jahresabschlüsse und betriebliche Steuern

Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten müssen Jahresabschlüsse bzw. Gewinnermittlungen sowie die dazugehörigen Steuererklärungen erstellt werden.

Hierzu zählen unter anderem:

• Erstellung von Gewinnermittlungen und Bilanzen, getrennten Handels- und Steuerbilanzen sowie Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen
• Erstellung von Steuererklärungen (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, etc.)
• Offenlegung von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger
• Analyse von Einkommens- und Vermögensverhältnissen
• Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen
• Beratung und Analyse zu Tantieme und Gewinnverwendung
• Ausschöpfung sämtlicher Steuerersparnismöglichkeiten
• Bescheidprüfung
• Vertretung in Rechtsbehelfs- und Finanzgerichtsverfahren bis zur BFH

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